RCS Schrotthandel... Kompetenz in Service- & Verwertung |
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Kontakt
Das Zusenden unverlangter Werbung auf dem Fax- oder Email-Weg stellt einen unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Als Werbung in diesem Sinne wird bereits ein so genannter Newsletter angesehen! Nach der Rechtsprechung sind unverlangte Werbe-E-Mails und Werbe-Telefaxe als Eingriff in den sog. eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb unzulässig und können kostenpflichtig abgemahnt werden.
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