Kontakt
Das Zusenden unverlangter Werbung auf dem Fax-
oder Email-Weg stellt einen unzulässigen Eingriff in den eingerichteten und
ausgeübten Gewerbebetrieb dar. Als Werbung in diesem Sinne wird bereits ein so
genannter Newsletter angesehen! Nach der Rechtsprechung sind unverlangte
Werbe-E-Mails und Werbe-Telefaxe als Eingriff in den sog. eingerichteten und
ausgeübten Gewerbebetrieb unzulässig und können kostenpflichtig abgemahnt
werden.
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Bürozeiten |
Mo - Fr
8:00 Uhr - 17 :00 Uhr |
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Telefon |
02841-36 70 208 |
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Telefax |
02841-36 70 209 |
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E-Mail |
rcs-schrotthandel@web.de
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Postanschrift: RCS
Schrotthandel Weyerstr.16 47441 Moers
Hinweis:
Wir betreiben keine öffentlichen
Annahmestellen. Anlieferungen nur nach telefonischer Anmeldung und Avisierung
möglich. |